Reue für die Vernachlässigung gottesdienstlicher Handlungen
Frage
Ich habe in der Vergangenheit viele Rechte Allahs vernachlässigt, wie Gebete, Fasten und die Abgabenpflicht. Muss ich diese Pflichten nachholen oder nachholen?
Antwort
Lob sei Allah, Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Was die fünf täglichen Gebete betrifft, so ist die vorherrschende Meinung, dass die Wiederholung oder Nachholung (auf Arabisch Qadha genannt) nicht verpflichtend ist, da Gebete zu einer bestimmten Zeit verpflichtend sind und nach Ablauf dieser Zeit keine Möglichkeit mehr besteht, sie zu verrichten. Man sollte jedoch Allah um Vergebung bitten und so viele Nawafil (freiwillige Gebete) wie möglich verrichten.
Was das Fasten betrifft – ja; wenn jemand zum Zeitpunkt der Verpflichtung Muslim war und nicht fastete, ist das Fasten verpflichtend, verbunden mit der Speisung eines armen Muslims für jeden in den Vorjahren versäumten Fastentag. Erforderlich ist immer ein Tag für einen Tag – nicht mehr und nicht weniger.
Beispiel 1: Jemand fastete im Jahr 1400 n. Chr. drei Tage Ramadan und im Jahr 1401 n. Chr. fünf Tage Ramadan nicht – alles aus Nachlässigkeit. Er muss nun acht Tage fasten und als Entschädigung acht arme Muslime speisen.
Beispiel 2: Ein Mädchen erreichte im Ramadan des Jahres 1400 n. Chr. die Pubertät, teilte aber aus Scham und Bescheidenheit niemandem ihre Menstruation mit, sondern fastete stattdessen, sagen wir, acht Tage ihrer Periode. Danach bereute sie. Sie musste daraufhin acht Tage fasten.
Es sei hier darauf hingewiesen, dass dies die vorherrschende Meinung ist. Eine Minderheitsmeinung besagt, dass für das Fasten dasselbe gilt wie für die Gebete, d. h. es gibt kein Nachholen des Fastens für jemanden, der nicht gefastet hat und keinen triftigen Grund dafür hatte.
Wer die obligatorische Zakah nicht entrichtet hat, muss sie für alle vorherigen, nicht entrichteten Jahre entrichten. Denn einerseits ist es Allahs Recht, andererseits das Recht der Armen. (Weitere Einzelheiten finden Sie bei Madarij Al-Salikin.)
Und Allah weiß es am besten.
Quelle:
Auszüge aus dem Buch „Ich möchte bereuen, ABER …“
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 95