Gebet für diejenigen, die auf die Abreise warten oder gerade ankommen
Frage
Welche Konsequenzen hat es, wenn am Flughafen zwei Salaat (Gebete) zusammen verrichtet werden (Jam'a) und das Gebet (Qasr) für diejenigen verkürzt wird, die auf ihren Flug warten oder gerade aus einem ankommenden Flugzeug ausgestiegen sind?
Antwort
Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Befinden sich Flughafen, Hafen oder Bahnhof außerhalb der Heimatstadt des Reisenden oder sind sie durch angrenzende Wohnhäuser oder Gebäude mit dieser verbunden, ist eine Verkürzung der Gebete nicht gestattet, da dies nicht als Verlassen der Wohnhäuser oder der Stadt gilt. Erst wenn sich Flugzeug, Schiff oder Zug von allen Wohnhäusern und Gebäuden entfernt haben, ist das Verkürzen und/oder Zusammenlegen zweier Gebete gestattet. Befindet sich Flughafen, Hafen oder Bahnhof außerhalb der Heimatstadt, ist die Verkürzung und Zusammenlegung zweier Gebete gestattet, da der Reisende in diesem Fall seine Stadt verlassen und seine Reise bereits angetreten hat.
Quelle:
Scheich Muhammed Salih Al-Munajjid
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 92