Verkürzung des Gebets bei Reisen ohne konkretes Ziel
Frage
Wenn jemand seinen Heimatort verlässt und ohne konkretes Ziel reist, bis er die Entfernungsgrenze für die Verkürzung des Gebets erreicht hat (z. B. ein Hirte auf der Suche nach einer guten Weide für seine Schafe, ein Picknicker auf der Suche nach einem geeigneteren Platz zum Zelten oder jemand, der einen Flüchtigen verfolgt), ist es ihm dann erlaubt, das Gebet zu verkürzen?
Antwort
Lob sei Allah, Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Nach Ansicht der Mehrheit (muslimischer Gelehrter) ist es nicht erlaubt, Gebete zu verkürzen, da der Reisende in einem solchen Fall ohne vorherige Absicht aufgebrochen ist (und die Absicht ist im Islam von Bedeutung). Daher erfüllt er/sie nicht die Voraussetzungen für einen Reisenden.
Quelle:
Scheich Muhammed Salih Al-Munajjid
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 89