Verkürzung des Gebets bei der Rückkehr von abgesagten Reiseplänen

Frage

Wenn jemand auf Reisen beschließt, zurückzukehren und seine Reisepläne ändert, sollte er dann sein Gebet auf dem Rückweg verkürzen?

Antwort

Lob sei Allah, Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:

Wenn das, was von seiner Rückreise übrig bleibt, im Volksmund als „Reise“ bezeichnet wird, besteht kein Einwand gegen die Verkürzung des Gebets. Diese Auffassung wird von denjenigen vertreten, die die allgemein anerkannten Sitten und Bräuche der jeweiligen Region als Grundlage für die Definition einer Reise betrachten. Die Mehrheit der Gelehrten (al-Jumhur) stellt die Bedingung, dass die Entfernung für die Rückreise selbst der für eine Reise erforderlichen Entfernung (plus/minus 88,7 km) entsprechen muss, selbst wenn der Betreffende etwas Vergessenes holen und seine ursprüngliche Reise fortsetzen möchte. Denn die Rückreise ist als eigenständige Reise zu betrachten.

Quelle:

Scheich Muhammed Salih Al-Munajjid

Link zur originalen Fatwa auf Englisch.
Fatwa Nummer: 86