Rückkehr nach einer kurzen Reise und Verkürzung des Gebets
Frage
Wenn jemand eine Reise antritt und die Gebete verkürzt, dann wird klar, dass er zurückkehren muss, und er ist nur eine kurze Strecke gereist. Welche Regelung gilt dann für seine Gebete?
Antwort
Lob sei Allah, Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Seine Gebete sind gültig, da die zu befolgende Regel die Absicht ist, die Reisestrecke zurückzulegen, nicht die tatsächliche. Voraussetzung für die Verkürzung des Gebets ist, dass man sich zu Beginn der Reise vornimmt, eine bestimmte Strecke zurückzulegen. Wenn man mit dieser Absicht aufbricht und aufbricht, ist die Verkürzung des Gebets erlaubt.
Quelle:
Scheich Muhammed Salih Al-Munajjid
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 85