Was tun mit Einkommen, das teilweise haram und teilweise halal ist?
Frage
Mein Freund fragt noch einmal: Er arbeitete in einem Restaurant und servierte alles außer Wein (Khamr), aber das Fleisch dort ist nicht halal, und das weiß er. Er trug die leeren Weingläser und spülte sie ab, er weiß, dass das nicht erlaubt ist. Seine Frage: Er fühlte sich schuldig und verließ deshalb das Restaurant. Er hatte Geld aus diesem Job und möchte ein neues Halal-Geschäft eröffnen.
KANN ER DAS GELD FÜR EINEN NEUEN JOB VERWENDEN? MUSS ER ES ENTLASSEN, WENN SEIN GELD NICHT HALAL IST, ODER KANN ER DAMIT ARBEITEN UND VON DEM GEWINN DEN GLEICHEN BETRAG BETRAGEN?
WAJAZAKUM ALLAH KHAYRAYAMAN
Antwort
Lob sei Allah, Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Die Arbeit, die dieser Bruder verrichtete, vermischte Halal und Haram. Während er Speisen mit verbotenen Zutaten wie Schweinefleisch oder Lahm ul-Maita (nicht ordnungsgemäß geschlachtetes Fleisch) servierte, servierte er gleichzeitig Halal-Gerichte und spülte Geschirr und Gläser. Hätte er zum Zeitpunkt seiner Tätigkeit gewusst, dass die verbotenen Dinge verboten waren, so besteht sein Einkommen in dieser Situation aus gemischtem Halal- und Haram-Geld. Will er also bei Allah Buße tun, muss er den Haram-Anteil seines Einkommens abschaffen, indem er nach bestem Wissen und Gewissen den Haram-Anteil seines Einkommens schätzt und berechnet. Er kann das Geld für wohltätige Zwecke ausgeben und darf weder durch Investitionen noch anderweitig davon profitieren. Den verbleibenden Halal-Betrag darf er zu seinem eigenen Vorteil verwenden.
Quelle:
Auszüge aus dem Buch „Ich möchte Buße tun, ABER...“
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 66