Urinieren beim Duschen (Ghusl durchführen)
Frage
Assalam, ich habe eine Frage zur Unreinheit. Sobald wir die Dusche betreten und die Vollstreckung (Ghusl) durchführen wollen, ist dies zulässig. Was aber, wenn man während des Duschens uriniert? Verfällt dann die Vollstreckung (Ghusl)? Was ich sagen will, ist: Ist es in Ordnung, sich nach dem Urinieren weiter zu waschen und die Vollstreckung (Ghusl) erneut durchzuführen?
Antwort
Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Es besteht kein Einwand gegen das Urinieren während der Ghusl. Wenn die Absicht der Ghusl darin bestand, sich von Janaba oder schwerer Unreinheit zu reinigen, sollte man sie vollständig durchführen. Wenn die Absicht darin bestand, sich von leichter Unreinheit zu reinigen, muss man seine Niyyah (Absicht) erneuern, um sich von seiner Unreinheit zu reinigen. Es genügt, die Wudu' durchzuführen und die Körperteile zu waschen, die normalerweise während der Wudu' gewaschen werden.
Quelle:
Scheich Muhammed Salih Al-Munajjid
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 52