Man vergisst, während des Ruku‘ Tasbih zu sprechen
Frage
Was sollte man tun, wenn man vergisst, während des Ruku‘ einen erforderlichen Tasbih zu erwähnen und sich erst danach nach dem Aufstehen daran erinnert?
Antwort
Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Wenn sich jemand nach dem Erheben des Kopfes vom Ruku‘ daran erinnert, dass er die Gebete des Ruku‘ nicht gesprochen hat, sollte er nicht zum Ruku‘ zurückkehren, da die Pflicht zum Gebet des Ruku‘ durch das Erheben entfallen ist. Kehrt er absichtlich zum Ruku‘ zurück, macht dies sein Gebet ungültig, da er einen zusätzlichen Rukn (Säule oder obligatorische Gebetshandlung) hinzugefügt hat, nämlich diesen zweiten überflüssigen Ruku‘. Hat er dies jedoch aus Unwissenheit oder Vergesslichkeit getan, wird sein Gebet nicht ungültig. In diesem Fall muss er jedoch die Niederwerfung der Vergesslichkeit vollziehen, wenn er allein oder in der Gemeinde gebetet hat. Dies liegt daran, dass Tasbih (subhana Rabbi al-Azeem, Wie vollkommen ist mein Herr, der Höchste, oder ein anderes Bittgebet des Ruku‘) wajib (erforderlich) ist und das Vergessen die Niederwerfung der Vergesslichkeit notwendig macht. Betete er hinter einem Imam, ist er von der Pflicht des Sudschud wegen seiner Vergesslichkeit befreit (al-Mughni 1/679).
Quelle:
Aus dem Buch „Was sollten Sie in folgenden Situationen tun...?“
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 49