Man erinnert sich, dass man während einer Raka'a nicht die Fatiha rezitierte.

Frage

Was soll man tun, wenn man sich im letzten Taschahhud daran erinnert, dass man zu Beginn der Rak'a die Tahiyyaat anstelle der Fatiha rezitiert hat?

Antwort

Lob sei Allah, Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter geht's:

Falls sich der Imam im letzten Taschahhud (Gebetssitzung) daran erinnert, dass er zu Beginn der Rak'a anstelle der Fatiha die At-Tahiyyaat (die während der Sitzung erwähnten Grüße) rezitiert hat, soll er aufstehen und eine weitere Rak'a verrichten, die korrekt ist und die falsche Rak'a ersetzt, bei der er die Fatiha nicht rezitiert hat. Denn der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Es gibt kein Gebet für denjenigen, der die Fatiha (das erste Kapitel des Korans) nicht rezitiert hat.“

(Sahih Al-Bukhari, Nr. 723)

Die Gläubigen sind verpflichtet, ihm zu folgen, auch wenn es für sie die fünfte Rak'a ist. Wenn sie nicht verstehen und nicht aufstehen und „subhan Allah“ sagen, um dem Imam zu signalisieren, dass er sich irrt, sollte der Imam sie durch Handbewegungen nach rechts und links darauf hinweisen, dass er es absichtlich getan hat, und ihnen signalisieren, aufzustehen.

Sollte dies jedoch einem der Anhänger hinter dem Imam passieren, ist sein Gebet korrekt, solange er seinem Imam folgte.

Der Beweis hierfür ist der Hadith von Abu Bakrah, als er in der Ruku‘-Position ins Gebet eintrat und die Fatiha nicht rezitierte. Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte zu ihm:

Möge Allah deine Bemühungen verstärken. Du brauchst sie nicht zu wiederholen. (Sahih Al-Bukhari, Nr. 750)

Wenn der Anhänger die Fatiha vergisst, ihre Pflicht nicht kennt oder den Imam in der Ruku‘-Position antrifft, gilt seine Rak‘ah als vollständig und sein Gebet als korrekt. Er muss die Rak‘a nicht wiederholen, da er aufgrund von Unwissenheit, Vergesslichkeit oder wenn er den Qiyam (die aufrechte Haltung) versäumt hat, davon entschuldigt ist. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten.1

Fatawa Islamiyyah von Ibn Baz, 1/263.

Quelle:

Aus dem Buch „Was sollten Sie in den folgenden Situationen tun...?“

Link zur originalen Fatwa auf Englisch.
Fatwa Nummer: 48