Was tun mit verbotenen Gegenständen nach der Reue?
Frage
Ich habe bereut. Aber in meinem Besitz befinden sich einige verbotene Dinge wie Musikinstrumente, Kassetten, Filme usw. Darf ich sie verkaufen, insbesondere da sie einen hohen Wert haben?
Antwort
Gelobt sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Der Verkauf solcher verbotenen Gegenstände ist im Islam nicht erlaubt. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: „Wenn Allah etwas verbietet, verbietet Er auch dessen Preis.“ (d. h. seinen Verkauf/Kauf/Handel.) [Abu Dawud, und es ist authentisch.] Ihr wisst außerdem, dass derjenige, dem ihr es verkauft, es für eine verbotene Tat verwenden wird. Daher ist es euch nicht erlaubt, es ihm zu verkaufen, da Allah dies verboten hat, indem er uns geboten hat: „Helft einander nicht bei Sünden und Feindseligkeit.“
Und egal, wie viel weltlichen Reichtum ihr verliert, vertraut darauf, dass das, was bei Allah liegt, wertvoller und langlebiger ist. Er wird euch mit seiner Gnade, seiner Gunst und seiner Großzügigkeit entschädigen.
Und Allah weiß es am besten.
Quelle:
Auszug aus dem Buch „Ich will Buße tun, aber
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 36