Ist es obligatorisch, den Ehepartner über frühere Sünden und Fehlverhalten zu informieren?
Frage
Eine Frau behauptet, sie habe einen tugendhaften Mann geheiratet. Doch sie habe vor der Ehe Dinge getan, die Allah missbilligt. Nun plagen sie Gewissensbisse. Sie möchte wissen, ob es notwendig ist, ihrem Mann zu gestehen, was sie vor der Ehe getan hat.
Antwort
Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Nein, es ist nicht nötig, dass einer der beiden Ehepartner den anderen über seine vorehelichen Handlungen informiert. Wer solche Sünden begangen hat, soll sich verbergen, so wie Allah sie verborgen hat. Aufrichtige Reue genügt.
Wer eine Jungfrau geheiratet hat, dem aber beim Vollzug der Ehe aufgrund von Promiskuität vor der Ehe klar wird, dass sie keine Jungfrau mehr ist, hat das Recht, die ihr gezahlte Mitgift (Mahr) zurückzufordern und sich von ihr zu trennen. Stellt er jedoch fest, dass sie aufrichtig bereut, und bewahrt er die Angelegenheit geheim und behält sie in der Ehe, wird er dafür von Allah belohnt.
Quelle:
Auszug aus dem Buch „Ich will Buße tun, aber…“
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 34