Reue für Unzucht nach der Heirat
Frage
Angenommen – und möge Allah uns davor bewahren –, dass ich mit einer Frau gesündigt habe und wir dann geheiratet haben. Und nach vielen Jahren bereuen wir beide. Was wird jetzt von uns verlangt?
Antwort
Lob sei Allah, Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter geht's:
Solange ihr beide aufrichtig bereut, ist es erforderlich, dass ihr beide in Anwesenheit eines Wali (Erziehungsberechtigten der Frau) und zweier Zeugen erneut heiratet. Es ist jedoch nicht notwendig, dass dies vor Gericht geschieht – es genügt vielmehr, wenn die gesamte Zeremonie in einem Haus stattfindet.
Quelle:
Auszüge aus dem Buch „Ich möchte bereuen, ABER...“
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 33