Verwendung der Kleidung der Kuffar (Ungläubigen)

Frage

Welche Regelung gilt für die Kleidung der Kuffar (Ungläubigen)?

Antwort

Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:

Das Tragen der Kleidung der Kuffar (Ungläubigen), die sie getragen haben, ist erlaubt, solange keine bekannte Najasa (Unreinheit) vorliegt, da die Grundregel für Dinge im Allgemeinen Tahaara (Reinheit) ist und nicht durch bloßen Zweifel außer Kraft gesetzt wird. Ebenso ist das, was sie gewebt und gefärbt haben, sowie das, was aus ihren Ländern importiert wurde, erlaubt, solange es nichts Haram (Verbotenes) enthält, da der Prophet (Friede sei mit ihm) und seine Sahaba (seine Gefährten) Kleidungsstücke trugen, die die Kuffar gewebt und hergestellt hatten, und ebenso trug der Prophet (Friede sei mit ihm) eine römische Jubba (ein langes, vorne offenes Obergewand mit weiten Ärmeln).

Quelle:

Scheich Muhammed Salih Al-Munajjid

Link zur originalen Fatwa auf Englisch.
Fatwa Nummer: 30