Zeitpunkt des Auftretens von Janaba unbekannt.

Frage

Was soll ein Mann tun, wenn er Anzeichen von sexueller Unreinheit (Janaba) auf seiner Kleidung sieht und nicht sicher ist, wann der Ausfluss aufgetreten ist und mehrere Gebete vergangen sind?

Antwort

Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter geht's:

Wenn ein Mann Anzeichen von sexueller Unreinheit (Janaba) an seiner Kleidung sieht und er sich nicht sicher ist, wann der Ausfluss aufgetreten ist, und er mehrere Gebete (Salaat) verrichtet hat, ohne es zu wissen, muss er die große Waschung (Ghusl) durchführen und das Gebet des letzten Schlafes, in dem er diese Kleidung getragen hat, wiederholen. Stellt er jedoch fest, dass die Janaba aus einem früheren Schlaf stammt, muss er das Gebet des letzten Schlafes, in dem er die Janaba vermutet, wiederholen. Es gibt viele Hinweise (Adilla) auf die religiöse Pflicht, Ghusl aufgrund von Janaba zur Vorbereitung auf das Gebet zu vollziehen. Einer davon ist Allahs Gebot im Koran, dessen übersetzte Bedeutung lautet: „Ihr Gläubigen, nähert euch nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch wenn ihr unrein seid aufgrund von Geschlechtsausfluss (Junob), es sei denn, ihr seid auf Reisen, bis ihr Ghusl vollzogen habt“ (4:43). Und Alis Erzählung (Hadith) (möge Allah mit ihm zufrieden sein), in der er sagte: „Ich war ein Mann mit häufigem Harnröhrenausfluss, also vollzog ich Ghusl, bis die Haut auf meinem Rücken anfing zu reißen. Also erzählte ich dies dem Propheten, Friede sei mit ihm (oder es wurde ihm erzählt), woraufhin der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Führt kein Ghusl durch, wenn ihr Harnröhrenausfluss seht, wascht einfach euer männliches Geschlechtsteil und vollzieht Wudu‘, wie Wudu‘ beim Gebet.“ Wenn Sperma erscheint, dann vollziehen Sie Ghusl.“2 Dieser Hadith weist darauf hin, dass das Erscheinen von Sperma Ghusl erfordert, während bei Harnröhrenausfluss lediglich das Waschen des Geschlechtsorgans und anschließendes Wudu‘ erforderlich ist.

Aus dem Buch „Was sollten Sie in folgenden Situationen tun…?“

1 Al-Mughni ma'a al-Sharh il-Kabeer 1/199.
2 Überliefert von Abu Dawud Nr. 206 und als sahih bestätigt von Albani in Arwaa' al-Ghaleel Nr. 125.

Quelle:

Islam Q&A – Scheich Muhammed Salih Al-Munajjid

Link zur originalen Fatwa auf Englisch.
Fatwa Nummer: 3