Geld, das man durch verbotene Dinge verdient
Frage
Ich habe verbotene Dinge getan und dafür Geld bekommen. Jetzt habe ich Buße getan. Muss ich die dadurch verdienten Beträge zurückgeben?
Antwort
Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:
Ja, wer haram (verbotene) Taten begeht und dafür Geld annimmt, soll die damit verdienten Beträge loswerden, wenn er bereut. Diese Beträge sollen jedoch nicht an den Zahlungsempfänger zurückgegeben werden.
Beispielsweise soll ein Callgirl, wenn es bereut, seinen Sündenlohn nicht an seine Kunden zurückgeben. Ein Sänger, wenn er bereut, soll seinen verdienten Lohn nicht an die Band zurückgeben, der er angehörte, oder an den Zahlungsempfänger. Ein Mann, der früher Wein oder Drogen verkauft hat, soll die Beträge nicht an seine Käufer zurückgeben. Ebenso wenig soll jemand, der als falscher Zeuge für andere geschworen hat, die Beträge, die er verdient hat, an diejenigen zurückgeben, für die er geschworen hat. Denn wenn er die Beträge an den Zahlungsempfänger zurückgibt, hinterlegt er sowohl das unrechtmäßige Geld als auch die unrechtmäßige Ware, die er durch Bestechung oder Sündenlohn erhalten hat. Daher genügt es, wenn er sich selbst von solchen unrechtmäßigen Einkünften befreit. Dies ist die Präferenz von Scheich al-Islam Ibn Taimiyyah und seinem Schüler Ibn ul-Qayyim, wie in seinem Madarij dargelegt.
Quelle:
Auszug aus dem Buch „Ich möchte Buße tun, aber …“
Link zur originalen Fatwa auf Englisch.Fatwa Nummer: 29