Reue über die Annahme von Bestechungsgeldern

Frage

Ein Mann nahm Bestechungsgelder an. Dann leitete Allah ihn zur Tugend. Was sollte er mit dem Bestechungsgeld tun?

Antwort

Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:

Es gibt zwei Situationen.

Entweder stammten die Bestechungsgelder, die er annahm, von denen, denen Unrecht widerfahren war und die Bestechungsgelder anbieten mussten, um ihr Recht zu erlangen. In diesem Fall muss der Reumütige ihnen die Beträge, Gegenstände oder was auch immer zurückgeben, denn was er ihnen genommen hat, gilt als mit Gewalt oder durch Betrug genommen. Oder das Bestechungsgeld wurde von einem ungerechten (zalim) Mann wie ihm selbst vor seiner Reue angenommen. Das heißt, von jemandem, der durch Bestechung Dinge erlangt oder erlangt hat, die ihm nicht zustehen. Dieser Betrag ist ihm nicht zurückzuerstatten. Stattdessen soll der Reumütige ihn wohltätig ausgeben, beispielsweise für Arme und Bedürftige. Ebenso muss er für das Leid, das er den Menschen zugefügt hat, indem er ihre Rechte an andere abgab, die kein Recht darauf hatten, sondern sie durch Bestechung erlangten, Buße tun.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle:

Auszüge aus dem Buch „Ich möchte Buße tun, ABER …“

Link zur originalen Fatwa auf Englisch.
Fatwa Nummer: 28