Rückgabe gestohlenen Eigentums, das an Wert verloren hat oder veraltet ist

Frage

Ein Mann arbeitet in einer Fluggesellschaft. Er stiehlt ein Tonbandgerät. Nach vielen Jahren bereut er es. Sollte er nun dasselbe Transistorradio oder ein ähnliches Modell zum gleichen Preis zurückgeben, insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Originalmodell derzeit nicht mehr erhältlich ist?

Antwort

Lob sei Allah, Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. So geht's:

Er muss dasselbe Stück zusammen mit einem zusätzlichen Betrag zurückgeben, der dem durch Gebrauch oder Alter entstandenen Wertverlust entspricht. Dies muss selbstverständlich auf angemessene Weise geschehen, ohne sich selbst zu schaden. Sollte dies jedoch unpraktisch oder undurchführbar sein, kann er im Namen des ursprünglichen Besitzers einen entsprechenden Betrag spenden.

Quelle:

Auszüge aus dem Buch „Ich möchte bereuen, ABER...“

Link zur originalen Fatwa auf Englisch.
Fatwa Nummer: 24