Rückgabe gestohlenen Geldes, wenn damit Gewinne erzielt wurden

Frage

Ich habe Waisenkinder um Geld betrogen. Dann habe ich es in ein Geschäft investiert, das sich als sehr profitabel erwies, sodass es mir vielfach zurückkam. Doch die Furcht vor Allah hat mich übermannt, und ich möchte Buße tun. Wie kann ich das tun?

Antwort

Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:

Die Gelehrten vertreten unterschiedliche Meinungen. Die gemäßigte und gerechteste Meinung ist, dass man den Waisen den gesamten ursprünglichen Betrag plus die Hälfte des Gewinns zurückgibt, als ob man und sie an ihrem Kapital und ihrer Arbeit beteiligt gewesen wären – daher die Aufteilung.

Diese Regelung stammt von Imam AHED. Es ist auch die Meinung von Ibn Taymiyya, die sein Schüler Imam Ibn ul-Qayyim bevorzugt. Dies gilt auch für den Fall, dass man ein Rind gestohlen hat, das Kälber wirft. Das Rind muss zurückgegeben und die Kälber geteilt werden. Stirbt das ursprüngliche Rind, muss sein Preis plus die Hälfte seiner Kälber zurückgegeben werden.

Quelle:

Auszüge aus dem Buch „Ich möchte bereuen, ABER …“

Link zur originalen Fatwa auf Englisch.
Fatwa Nummer: 23