Reue für Sünden, die die Rechte anderer betreffen

Frage

Wenn es bei der Sünde um die Rechte einer anderen Person geht, welche Form sollte die Reue dann annehmen?

Antwort

Lob sei Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs. Weiter:

Die Grundlage für die Antwort ist der Hadith des Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm), der sagte: „Wer seinem Bruder ein Recht zuspricht, sei es in Form von Geld oder Ehre, der soll es zurückzahlen, bevor er an einem Tag, an dem weder Dinar noch Dirham zur Verfügung stehen, dafür zurückgezahlt wird. Wenn er stattdessen eine gute Tat auf seinem Konto hat, wird sie ihm abgezogen und demjenigen gegeben, dem er Unrecht getan hat. Und wenn er keine guten Taten auf seinem Konto hat, werden ihm die Sünden des anderen abgezogen und seinem Konto hinzugefügt.“ (al-Bukhari). Demnach kann der Reumütige der Befragung nur entgehen, indem er den Geschädigten entweder das Geschuldete zurückgibt oder sie um Vergebung bittet. Verzeihen sie, braucht er sich keine Sorgen zu machen, tun sie es aber nicht, muss er das Geschuldete zurückzahlen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle:

Auszüge aus dem Buch „Ich möchte Buße tun, ABER...“

Link zur originalen Fatwa auf Englisch.
Fatwa Nummer: 100